Die ersten Minuten nach dem Crash sind meist die wichtigsten: Die Beteiligten
sind auf sich allein gestellt; die Polizei kommt - wenn überhaupt - erst viel
später. Die beste polizeiliche Aufnahme nützt dann nichts mehr, wenn die
Kollisionsstellung der Fahrzeuge nicht mehr nachvollziehbar ist und zunächst
schaulustige Zeugen schnell das Weite gesucht haben. Daher sollten Sie im Fall
der Fälle die folgenden Punkte beachten:
- Sofort anhalten, Warnblinkanlage einschalten
- Ruhe bewahren
- Unfallstelle sichern (Warndreieck !), ggf. erste Hilfe leisten
- Beweissicherung durch Fotos, Kreide, Ansprechen möglicher Zeugen
- Unfallstelle räumen (Fahrbahnrand, Seitenstreifen)
- ggf. Notarzt und Polizei rufen (Die Polizei ist in erster Linie zur
Tatsachenfeststellung da und daher entbehrlich bei Einigkeit der Beteiligten
sowie bei Schäden geringeren Umfangs ohne Personenschaden. Der europaweit
einheitliche "Europäische Unfallbericht" ist kein Schuldeingeständnis und bei
sorgsamem Ausfüllen beider Beteiligten genauso gut wie ein Polizeiprotokoll !)
Tipp: Falls Ihr Unfallgegner flüchtet, vermeiden Sie eine gefährliche
Verfolgungsjagd. Konzentrieren Sie sich auf das amtliche Kennzeichen, merken Sie
sich Fahrzeugtyp und -farbe und suchen Sie sofort nach möglichen Zeugen.
Schalten Sie sofort die Polizei ein !
Das sollten Sie immer im Fahrzeug haben:
- Fotoapparat (Einwegapparat genügt)
- Kreide
- Formular des Europäischen Unfallberichtes (beim ADAC oder Ihrer Versicherung
erhältlich)
Das weitere Vorgehen:
Hat Ihr Unfallgegner am Unfallort angekündigt, Ansprüche geltend machen zu
wollen, so sollten Sie Ihre Haftpflichtversicherung unverzüglich von dem Unfall
in Kenntnis setzen. In der Regel genügt ein Anruf.
Bezüglich Ihrer eigenen Ansprüche verhandeln Sie niemals mit dem Unfallgegner
direkt. Sie haben nach dem Gesetz einen Direktanspruch gegen dessen
Kfz-Haftpflichtversicherer. Ob der Schädiger dann seinen Schadenfreiheitsrabatt
einbüßt, ist nicht Ihr Problem. Das muss er im Innenverhältnis mit seiner
Versicherung klären.
Die weitere Schadenregulierung birgt viele Risiken und kann sehr kompliziert
sein, denn das deutsche Schadenersatzrecht ist gekennzeichnet durch einige
wenige gesetzliche Regelungen, ergänzt durch eine unübersehbare Fülle von
Rechtsprechung. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann daher der
Geschädigte im Rahmen der Haftung der Gegenseite auf deren Kosten einen
Rechtsanwalt oder Rechtsbeistand mit der Abwicklung des Unfalles beauftragen.
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