Darf ich im Schadenfall selbst einen Gutachter
beauftragen?
Ist Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden,
haben Sie das Recht, es von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten zu
lassen.
Ein von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung gestellter Sachverständiger
muss von Ihnen nicht akzeptiert werden. Wenn Sie unverschuldet in diesen Unfall
verwickelt wurden, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für die
Erstellung des Gutachtens.
Dieses gilt nicht für Schäden, die unterhalb der Bagatellschadengrenze von etwa
700 Euro liegen. Für diese Schäden reicht der gegnerischen Versicherung der
Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt.
Was ist zu beachten, wenn ich einen Ersatzwagen für die
Fahrt zur Arbeit benötige?
Sie benötigen Ihr Fahrzeug für die tägliche Fahrt zur Arbeit.
Ihr Auto ist aber aufgrund eines unverschuldeten Unfalls in der Werkstatt. Da
liegt es nahe Sich einen Unfallersatzwagen bei einer Autovermietung zu besorgen.
Doch Vorsicht! Dabei müssen Sie einiges beachten:
Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist nur verpflicht, für die im
Schadengutachten ermittelte Reparaturdauer ein Ersatzfahrzeug zu bezahlen.
Dauert die Reparatur länger als geplant, weil z.B. Ersatzteile für Ihr Fahrzeug
nicht sofort verfügbar sind, oder die Lackierung nachgebessert wird, müssen Sie
den Ersatzwagen für die restlichen Tage selber bezahlen. Es ist immer
vorteilhafter, sich als Ersatzfahrzeug ein geringerwertiges oder gleichwertiges
Fahrzeug zu leihen, um die gesamten Leihwagenkosten erstattet bekommen.
Vergleichen Sie auf jeden Fall die Preise der Autovermietungen und sprechen Sie
sich gegebenenfalls mit der gegnerischen Versicherung ab. Benötigen Sie keinen
Mietwagen, kommt für Sie vielleicht die Nutzungsausfallentschädigung in Frage.
Wie bekomme ich eine Entschädigung für die Zeit, in der
mein Auto repariert wird?
Sie fahren für gewöhnlich mit dem Auto zur Arbeit, Ihr Wagen
ist aber aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls in der Werkstatt:
Dann würde Ihnen für die veranschlagte Reparaturdauer ein Ersatzwagen zustehen.
Sie möchten aber kein anderes Auto und fahren lieber mit dem Fahrrad zur Arbeit?
Dann können Sie sich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung für die Zeit,
die im Gutachten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs vorgesehen ist, den
Nutzungsausfall entschädigen lassen.
Kann ich mir den vom Kfz-Sachverständigen ermittelten
Schaden auszahlen lassen?
Ihr Fahrzeug befindet sich nach einem unverschuldeten
Verkehrsunfall noch in verkehrssicherem Zustand. Sie sind sich aber nicht
sicher, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten.
In diesem Fall kann die gegnerische Haftpflichtversicherung auf der Grundlage
eines Schadengutachtens den entstandenen Schaden begleichen. Dieses geht auch
wenn das Fahrzeug vorerst nicht repariert wird.
Im Reparaturfall brauchen Sie die Reparaturkostenrechnung dann nicht mehr beim
Versicherer einzureichen.
Wozu braucht man einen Kfz-Sachverständigen ?
Ist man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt
worden und hat dabei Beschädigungen am eigenen Kraftfahrzeug davongetragen,
sollte man auf jeden Fall einen Kfz-Sachverständigen einschalten, sofern kein
Bagatellschaden vorliegt (unter € 750,-)*.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ist neutral und nicht an Weisungen von
Versicherungen gebunden.
Beachten Sie, dass Sie der gegnerischen Versicherung die Schadenhöhe nachweisen
müssen.
Bedenken Sie: Im Haftpflichtfall haben Sie freie Gutachterwahl.
Ihre Schadenskosten sowie unsere Gutachtergebühren werden bei vollständigem
Unverschulden von der Versicherung des Unfallgegners ersetzt.
Sie haben Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als sei das Unfallereignis
nicht eingetreten. Ganz gleich, ob Sie Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt, in
einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen oder ob Sie sich den
Gegenwert einer Reparatur** auszahlen lassen wollen.
Gern arbeitet Ihr Sachverständiger auch mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen, um Ihre
Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung gemeinsam zu formulieren.
Sollten Sie weitere Fragen haben,
nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
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